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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2014 - L 15 AS 69/11   

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https://dejure.org/2014,101334
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2014 - L 15 AS 69/11 (https://dejure.org/2014,101334)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.12.2014 - L 15 AS 69/11 (https://dejure.org/2014,101334)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - L 15 AS 69/11 (https://dejure.org/2014,101334)
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  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2014 - L 15 AS 69/11
    Bei dieser Sachlage kann allerdings eine etwaige durch die MS-Erkrankung bedingte Notwendigkeit einer besonderen Ernährung nicht zu einer rückwirkenden Zuerkennung eines Mehrbedarfs für den streitbefangenen Zeitraum führen, da ein solcher nicht für Zeiten beansprucht werden kann, in denen der Leistungsberechtigte von der Erkrankung keine Kenntnis hatte (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R).

    Da die Vollkosternährung - wie ausgeführt - vom Regelbedarf gedeckt ist, besteht eine kostenaufwändige Ernährung i. S. der genannten Vorschrift grundsätzlich nur bei einer besonderen, von der Vollkost abweichenden Ernährungsform (BSG, Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R - Rn. 19).

    Für den streitbefangenen Zeitraum bestand lediglich ein Anspruch auf eine monatliche Regelleistung in Höhe von 345 EUR bzw. (ab 01.07.2007) 347 EUR; eine abweichende individuelle Bedarfsermittlung kommt nicht in Betracht (BSG a. a. O. Rn. 30f; Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R - Rn. 15).

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2014 - L 15 AS 69/11
    Damit gilt - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - im Ergebnis ein Vollkosternährung als vom Regelbedarf gedeckt, weil es sich hierbei um eine ausgewogene Ernährungsweise handelt, die auf das Leitbild des gesunden Menschen Bezug nimmt (vgl. speziell zur Vollkost bei Diabetes-Erkrankung: BSG, Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R - Rn. 25).

    Für eine derartige allgemeine Kritik ist § 21 Abs. 5 SGB II indes kein Auffangtatbestand (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R - Rn. 26).

    Der Gesetzgeber wurde lediglich verpflichtet, die Regelleistung für die Zukunft neu festzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R - Rn. 28 m. w. N.).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2014 - L 15 AS 69/11
    Ihr Vortrag, dass sich diese nicht aus der Regelleistung finanzieren lasse, begründe keinen Anspruch auf eine höhere Regelleistung, da diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u. a.) nicht evident unzureichend sei.

    Zwar hat das BVerfG die Vorschriften über die Höhe der Regelleistung, u. a. die des § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II, mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt (Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a. -).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2014 - L 15 AS 69/11
    Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf einen Mehrbedarf ist nach der Rechtsprechung des BSG eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine besondere Ernährung erforderlich macht, deren Kosten höher ("aufwändiger") sind als dies für Personen ohne eine solche Einschränkung der Fall ist (vgl. Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - Rn. 12 m. w. N.).
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